Zum Inhalt
iglixCore
LeistungenRack & OneAblaufLoginProjekt anfragen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung 2026-10-25-V1 · Stand 25. Oktober 2026

Arbeitsfassung – wird vor dem öffentlichen Start rechtlich geprüft.

1. Anbieter und Geltungsbereich

Anbieterin von Figlix Core ist Antonia Drexler, Einzelunternehmerin, handelnd unter „Figlix“, Hagener Straße 140, 58256 Ennepetal, Deutschland (nachfolgend „Anbieterin“). Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, die bei Abschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verträge mit Verbrauchern werden über dieses Angebot nicht geschlossen. Die Unternehmereigenschaft wird bei Registrierung und Bestellung bestätigt; die Anbieterin kann geeignete Nachweise verlangen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur bei ausdrücklicher Zustimmung Vertragsbestandteil.

2. Registrierung, Projektzuweisung und Vertragsschluss

Die Registrierung begründet noch keinen kostenpflichtigen Softwarevertrag. Nach Prüfung kann die Anbieterin den Kunden freischalten und ihm ein individuelles Projektangebot zuweisen. Maßgeblich sind dessen Leistungsbeschreibung, Preise, Vertragsbeginn und Vertragsfassung. Der Kunde kann seine Angaben vor der Annahme prüfen und berichtigen. Der Vertrag kommt durch Annahme eines verbindlichen, zeitlich gültigen Projektangebots zustande; falls das Angebot ausdrücklich eine Annahme durch die Anbieterin vorbehält, erst mit deren Auftragsbestätigung in Textform. Eine technische Zahlungsbestätigung ersetzt diese Auftragsbestätigung nicht. Projektangebot und einbezogene Vertragsbedingungen werden dem Kunden nach Abschluss in speicherbarer Form bereitgestellt. Die deutsche Vertragssprache gilt, soweit nichts anderes vereinbart ist.

3. Leistungsumfang und Bereitstellung

Die Anbieterin stellt die im individuellen Projektangebot bezeichneten Softwarefunktionen zur Nutzung bereit. Eine Einrichtungsgebühr umfasst ausschließlich die dort beschriebenen Bereitstellungs- und Konfigurationsleistungen; sie umfasst keine unbegrenzte Individualentwicklung. Zusätzliche Funktionen, Datenmigration, Schulungen, Hardware, Scanner, Sortiermaschinen oder Lagersysteme sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurden. Für Hardware und werkvertragliche Entwicklungsleistungen sind erforderlichenfalls ergänzende Vereinbarungen, insbesondere zu Lieferung und Abnahme, zu treffen. Leistungsbeginn, technische Voraussetzungen, Nutzeranzahl und gegebenenfalls zugesagte Verfügbarkeit werden im Projektangebot festgelegt. Eine bestimmte Erkennungsquote, ein bestimmter Umsatz oder eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit werden ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht zugesagt. Geschuldete Kernfunktionen und gesetzliche Mängelrechte bleiben hiervon unberührt. Soweit der Kunde dies bei Annahme ausdrücklich beauftragt, beginnt die Anbieterin unverzüglich nach Vertragsschluss mit der kostenpflichtigen Einrichtung im vereinbarten Leistungsumfang, sobald die erforderlichen Mitwirkungsvoraussetzungen vorliegen. Der Beginn der Einrichtung ist vom gesondert vereinbarten Nutzungs- und Abrechnungsbeginn zu unterscheiden. Bei einem Abschluss ausschließlich für die unternehmerische Tätigkeit besteht kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht. Gesetzliche Mängelrechte und Kündigungsrechte bleiben unberührt.

4. Entgelte und Fälligkeit

Sämtliche Preisangaben richten sich ausschließlich an Unternehmer und verstehen sich netto zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer. Die konkrete Vergütung, Währung, Fälligkeit der einmaligen Bereitstellung und Beginn der monatlichen Abrechnung ergeben sich aus dem angenommenen Projektangebot. Monatliche Entgelte werden für den jeweiligen Nutzungsmonat im Voraus abgerechnet, soweit das Angebot nichts anderes festlegt. Eine monatliche Zahlungsweise ändert die vereinbarte Vertragslaufzeit nicht. Zusätzliche Leistungen werden nur nach gesonderter Beauftragung vergütet. Eine automatische Erhöhung der vereinbarten Figlix-Core-Vergütung wird durch diese Bedingungen nicht begründet.

5. PayPal und Zahlungsstörungen

Soweit angeboten, erfolgt die Zahlung über ein vom Kunden autorisiertes PayPal-Abonnement mit einer im Projektangebot ausgewiesenen einmaligen Einrichtungsgebühr. Der Kunde erteilt die Zahlungsautorisierung bei PayPal. Die Nutzung von PayPal richtet sich ergänzend nach den dort vereinbarten Bedingungen. Der Kunde muss automatische Zahlungen in seinem PayPal-Konto verwalten und beenden können. Eine eindeutige Kündigungserklärung gegenüber der Anbieterin wird unabhängig vom gewählten Übermittlungsweg geprüft und bestätigt; der Kunde wird bei Unklarheiten zum gewünschten Vertragsende kontaktiert. Die Beendigung einer Abbuchungsautorisierung beseitigt bestehende vertragliche Forderungen nicht automatisch. Bei fehlgeschlagenen Zahlungen informiert die Anbieterin den Kunden. Eine Sperrung wegen Zahlungsverzugs erfolgt nur nach vorheriger Mahnung mit angemessener Zahlungsfrist und Ankündigung, soweit nicht gesetzlich ein anderer Ablauf zulässig und erforderlich ist. Gesetzliche Zurückbehaltungs-, Aufrechnungs- und Einwendungsrechte bleiben bestehen.

6. Mindestlaufzeit, Verlängerung und Kündigung

Soweit im individuellen Projektangebot nichts Abweichendes vereinbart ist, beträgt die Mindestvertragslaufzeit zwölf Monate ab dem ausdrücklich vereinbarten Nutzungsbeginn. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit ordentlich gekündigt werden. Geht keine fristgerechte Kündigung ein, verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere zwölf Monate. Für die Frist ist der Zugang der Kündigung maßgeblich. Kündigungen sind in Textform, insbesondere per E-Mail an die im Angebot angegebene Geschäftsadresse oder über eine bereitgestellte Kündigungsfunktion, möglich. Die Anbieterin bestätigt Eingang und Vertragsende in Textform. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Diese Regelung gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern.

7. Brickognize und andere Drittanbieter

Soweit das individuelle Projektangebot dies vorsieht und eine rechtlich zulässige Anbindung geklärt ist, kann die Teileerkennung den externen Dienst Brickognize verwenden. Die Nutzung setzt voraus, dass die erforderlichen Nutzungsrechte, insbesondere für den kommerziellen Einsatz, tatsächlich bestehen. Die Anbieterin verspricht weder eine dauerhafte kostenlose Verfügbarkeit noch unveränderte Bedingungen eines fremden Dienstes. Für eine unentgeltlich und im vereinbarten Umfang nutzbare Anbindung wird kein gesondertes Brickognize-Entgelt berechnet. Verlangt Brickognize künftig eine Vergütung oder ändert sich dessen Lizenzmodell, informiert die Anbieterin den Kunden vor einer kostenpflichtigen Umstellung über Umfang, Abrechnungsweg und verfügbare Alternativen. Unbestimmte oder rückwirkende Zusatzentgelte werden nicht einseitig weiterberechnet. Direkt vom Drittanbieter berechnete Kosten entstehen nur, wenn der Kunde selbst den entsprechenden Drittvertrag abschließt; eine von Figlix Core berechnete kostenpflichtige Zusatzleistung bedarf einer ausdrücklichen gesonderten Vereinbarung. Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Ist eine wesentliche vereinbarte Funktion ohne Umstellung nicht mehr nutzbar, werden die Parteien eine zumutbare Alternative prüfen. Kommt keine Vereinbarung zustande, kann der Kunde das betroffene Projekt vor Wirksamwerden der Einschränkung außerordentlich beenden; vorausbezahlte laufende Entgelte für die Zeit nach Vertragsende werden erstattet. Gesetzliche Mängel- und Kündigungsrechte bleiben unberührt. Diese Regelung befreit die Anbieterin nicht pauschal von ihren vertraglichen Pflichten.

8. Erkennung, Preise und Bestandsübertragung

Automatische Teile-, Farb- und Preisvorschläge können fehlerhaft oder unvollständig sein. Der Kunde prüft die im Einstellfenster angezeigten Teilenummern, Farben, Zustände, Mengen, Lagerorte und Preise vor der Bestätigung. Ob ein Vorschlag automatisch vorgewählt wird, bestimmt der vereinbarte Ablauf. Der Kunde autorisiert Bestandsänderungen durch die dafür vorgesehene Bestätigung. Änderungen an vorhandenen Lots, Zusammenführung und neue Einträge müssen im Projektangebot beschrieben werden. Bei einem unklaren Übertragungsstatus ist der Bestand vor erneutem Senden abzugleichen. Ein extern abgerufener Durchschnittspreis ist keine Zusicherung eines erzielbaren Verkaufspreises. Die Anbieterin schuldet die vereinbarte technische Verarbeitung einschließlich der zugesagten Schutzmechanismen; die Prüfpflichten des Kunden ersetzen diese Pflichten nicht und begründen keinen pauschalen Haftungsausschluss.

9. Mitwirkung und Kontosicherheit

Der Kunde macht zutreffende Angaben und stellt rechtzeitig die vereinbarten Zugangsdaten, Schnittstellenberechtigungen und technischen Voraussetzungen bereit. Er darf nur Daten und Bilder verarbeiten lassen, für die die erforderlichen Rechte bestehen, und muss Zugangsdaten vor unberechtigter Nutzung schützen. Mitarbeiterzugänge dürfen nur im vereinbarten Umfang eingesetzt werden; gemeinsam genutzte Passwörter sollen vermieden werden. Sicherheitsvorfälle und fehlerhafte Bestandsänderungen sind unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde darf den Dienst nicht rechtswidrig nutzen, Schutzmaßnahmen umgehen oder fremde Kundendaten abrufen. Die Anbieterin darf bei konkreten Sicherheitsrisiken oder erheblichen Vertragsverletzungen erforderliche und verhältnismäßige Schutzmaßnahmen treffen und informiert den betroffenen Kunden, soweit dies rechtlich und technisch möglich ist. Eine endgültige Sperre ohne erforderliche Abhilfemöglichkeit wird hierdurch nicht pauschal gestattet.

10. Nutzungsrechte und Individualentwicklungen

Für die Vertragsdauer erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, die vereinbarten Funktionen für den eigenen Geschäftsbetrieb im vereinbarten Nutzerumfang zu verwenden. Eine Weitervermietung oder öffentliche Bereitstellung für Dritte ist ohne Vereinbarung nicht gestattet. Gesetzlich zwingende Nutzungsbefugnisse bleiben unberührt. Die Anbieterin behält ihre Rechte an allgemeinen Softwarekomponenten, Methoden und Weiterentwicklungen. Eine Übertragung von Quellcode, ausschließlichen Rechten oder Eigentum an Individualentwicklungen erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Der Kunde behält seine Rechte an eigenen Daten, Bildern und Geschäftsinhalten. Zur Vertragserfüllung werden diese nur im erforderlichen Umfang verarbeitet; weitergehende Nutzungen, etwa Modelltraining, bedürfen einer gesonderten tragfähigen Rechtsgrundlage und transparenter Information.

11. Wartung, Support und Änderungen

Vereinbarte Supportwege, Reaktionszeiten und Wartungsleistungen ergeben sich aus dem Projektangebot. Ohne entsprechende Zusage besteht kein Anspruch auf einen Rund-um-die-Uhr-Support oder eine bestimmte Reaktionszeit. Erforderliche Sicherheitsupdates und Fehlerbehebungen können eingespielt werden. Planbare wesentliche Unterbrechungen werden nach Möglichkeit rechtzeitig angekündigt. Änderungen dürfen die vertraglich vereinbarten Hauptleistungen nicht ohne Rechtsgrundlage wesentlich verschlechtern. Neue kostenpflichtige Funktionen werden nicht allein durch Bereitstellung Vertragsbestandteil. Bei wesentlichen dauerhaften Einschränkungen gelten die gesetzlichen Rechte und gegebenenfalls die vereinbarten Abhilfe- und Kündigungsregelungen.

12. Mängel und Leistungsstörungen

Mängel und Störungen sind mit einer nachvollziehbaren Beschreibung zu melden. Die Anbieterin erhält im gesetzlich vorgesehenen Umfang Gelegenheit zur Abhilfe. Gesetzliche Ansprüche auf Nacherfüllung, Minderung, Kündigung und Schadensersatz bleiben nach Maßgabe des anwendbaren Vertragstyps bestehen. Fremdverursachte Unterbrechungen und Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Anbieterin werden bei der Bewertung von Verantwortlichkeit berücksichtigt, führen aber nicht allein zu einem Ausschluss sämtlicher Kundenrechte. Für Änderungen durch den Kunden oder Dritte entfällt eine Verantwortlichkeit der Anbieterin nur insoweit, wie diese Änderungen für den geltend gemachten Fehler ursächlich sind.

13. Haftung

Die Anbieterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien oder bei arglistigem Verschweigen von Mängeln. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Regelung gilt entsprechend zugunsten gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere anwendbare Ansprüche nach der DSGVO, bleibt unberührt. Eine feste Haftungsobergrenze in Höhe weniger Monatsgebühren wird nicht vereinbart.

14. Datenschutz und Vertraulichkeit

Beide Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften und schützen vertrauliche Geschäfts- und Zugangsdaten. Personenbezogene Kundendaten werden nicht durch diese AGB zur freien Nutzung freigegeben. Soweit Figlix Core personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Eingesetzte Unterauftragnehmer, Speicherorte, Übermittlungen an Erkennungsdienste und gegebenenfalls Drittlandtransfers sind vor Nutzung transparent zu dokumentieren. Kamerabilder sollen keine Personen, Versandetiketten oder vertraulichen Unterlagen zeigen. Die Datenschutzhinweise werden gesondert bereitgestellt; eine Kenntnisnahme ersetzt keine erforderliche Einwilligung. Eine pauschale Zustimmung zu beliebiger Bildspeicherung oder zu Modelltraining wird nicht eingeholt.

15. Vertragsende, Export und Löschung

Mit Vertragsende endet das vertragliche Nutzungsrecht. Der Kunde erhält vor einer angekündigten endgültigen Löschung eine angemessene Gelegenheit, seine bereitgestellten Geschäftsdaten im vereinbarten beziehungsweise technisch üblichen Format zu exportieren. Konkrete Exportmöglichkeiten, Zeiträume und Aufbewahrungsfristen werden im Projektangebot oder der Auftragsverarbeitungsvereinbarung festgelegt. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, notwendige Abrechnungs- und Nachweisdaten sowie Rechte zur Anspruchsverteidigung bleiben berücksichtigt. Bestehende Auftragsdaten dürfen nicht allein deshalb gelöscht werden, weil ein PayPal-Zahlungsversuch kurzfristig fehlschlägt.

16. Vertragsänderungen und Schlussbestimmungen

Änderungen dieser Bedingungen werden dem Kunden mitgeteilt. Bestehende Verträge werden nicht allein durch Schweigen des Kunden auf eine neue Fassung umgestellt; erforderliche Vertragsänderungen bedürfen einer tragfähigen Rechtsgrundlage oder einer ausdrücklichen Vereinbarung. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit anwendbar. Ein ausschließlicher Gerichtsstand am Sitz der Anbieterin wird nur vereinbart, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist und keine zwingenden Vorschriften entgegenstehen. Unternehmer ohne Kaufmannseigenschaft werden dadurch nicht pauschal einem ausschließlichen Gerichtsstand unterworfen. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen gelten die gesetzlichen Regelungen; eine automatische Ersetzung durch eine möglichst weitgehende belastende Klausel ist nicht vereinbart.

iglixCore

Software, Scanner und Lagersysteme für LEGO®-Händler. Angebote ausschließlich für Unternehmen.

Figlix
Antonia Drexler
Hagener Straße 140
58256 Ennepetal
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Kundenlogin